Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werbeagentur 2undmayer vertreten durch Andrea Mayer-Gerhards und Oliver Kniep, im folgenden 2undmayer genannt.
§ 1 Anwendungsbereich Allgemeine Rechte und Pflichten aller Geschäftsbeziehungen von 2undmayer bestimmen sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Auftragserteilung an 2undmayer, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages Mit der Auftragserteilung durch den Kunden und der Annahme des Auftrages durch 2undmayer kommt ein Vertrag über die Nutzung unserer Leistungen zustande, gleichviel in welcher Form Auftragserteilung Auftragsannahme erklärt wurden.
§ 3 Angebote, Preiserhöhungen, vorzeitige Vertragsbeendigung, Zahlung Die unterbreiteten Angebote von 2undmayer sind freibleibend und unverbindlich. Sollten sich bis zur - oder während der - Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen ergeben, werden diese dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag mit 2undmayer zurückzutreten. In diesem Falle hat der Kunde die bereits erbrachten Leistungen von 2undmayer vertragsgemäß zu vergüten. Das gleiche gilt, wenn das Vertragsverhältnis aus anderen Gründen vorzeitig, d. h. vor Beendigung des Auftrages, beendet wird. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung und mit Beginn der Arbeit, kann 2undmayer eine Vorauszahlung in Höhe von 50 Prozent der Auftragssumme berechnen. Eine Erhöhung der Vorauszahlung auf bis zu 75 Prozent der Auftragssumme bedarf der Zustimmung des Kunden.
§ 4 Verlust oder Veränderung von Daten, Urheber- und Nutzungsrechte, Verantwortung für Inhalte Der Kunde stellt 2undmayer von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Der Kunde ist verpflichtet, bezüglich 2undmayer zur Verfügung gestellten Daten Urheberrechte und sonstige Rechte Dritter zu beachten und er muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und/oder Veränderung dieser Daten verfügen. 2undmayer haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten. Eine Nutzung der Daten für eigene Zwecke von 2undmayer oder für Zwecke Dritter ist nicht erlaubt. Die Urheberrechte und technischen Schutzrechte für Programme oder Programmteile, die 2undmayer für ihre Kunden erstellt, bleiben bei 2undmayer. Der Kunde erwirbt mit der Entrichtung der vereinbarten Nutzungsgebühren die Lizenz zur Nutzung des vertragsgegenständlichen Programmes oder Programmteiles für die Dauer der Nutzungsvereinbarung. Der Kunde hat insbesondere keinen Anspruch darauf, unter Verwendung des Quellcodes das Programm seinerseits zu verändern, zu vervielfältigen, zu vermieten, weiter zu veräußern oder auf andere Art und Weise zu verwerten. Das gleiche gilt für alle Arbeitsmaterialien wie Entwürfe und Vorschläge, Strukturgramme und Testprogramme oder Testversionen. 2undmayer ist nicht verpflichtet, eine eingehende Einzelprüfung vorzunehmen, ob die Inhalte gegen geltendes Recht oder gegen allgemeines Rechtsempfinden verstoßen könnten. Hierfür ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß insbesondere die Vorschriften des Urheberschutzgesetzes, des Telemediengesetzes, des Bürgerlichen Gesetzbuches, der BGB-InfoVO, und Strafvorschriften zu beachten sind.
§ 5 Geheimhaltung, Datenschutz Falls nicht ausdrücklich vereinbart, gelten die Informationen, die 2undmayer übergebenen werden, als nicht vertraulich. Soweit sich 2undmayer Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist 2undmayer berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offen zulegen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist.
§ 6 Leistungen von 2undmayer a) Erstellung / Funktionsfähigkeit der Webseiten 2undmayer erstellt die Webseiten nach den Wünschen Ihrer Kunden. 2undmayer ist berechtigt, ihre Preise während der laufenden Vertragsbeziehung anzupassen, wenn die Wünsche des Kunden sich während des Vertragsverhältnisses ändern. Nach Beendigung des Auftrages übernimmt 2undmayer keine Haftung für Fehler an den Seiten, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der Kunde hat sich bei Erhalt der Webseite von deren Funktionstüchtigkeit zu überzeugen. Eine Verlängerung der Haftung für die von 2undmayer erstellten Seiten kann der Kunde nur durch Abschluss eines Vertrages zur „technischen Betreuung“ mit 2undmayer erwirken. 2undmayer übernimmt jedoch keine Gewähr, dass die Leistung dem vom Kunden verfolgten Zweck genügt. Eine Frist für die Fertigstellung gibt es jedoch nicht, wenn diese nicht zuvor schriftlich vereinbart worden ist. Somit haftet 2undmayer nicht für Verluste, die dem Kunden durch Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat 2undmayer eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die 2undmayer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, nicht zu vertreten. 2undmayer ist daraufhin berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Der Kunde erwirbt mit Bezahlung der vereinbarten Vergütung die Rechte am Layout seiner von 2undmayer gestalteten Webseiten, nicht aber an Skripten und Programmen, die 2undmayer entwickelt oder entwickelt hat und auf dem Server abgelegt hat, um die Funktionen der Webseite zu ermöglichen. b) Übertragung der Daten auf den Server 2undmayer haftet dafür, dass die Daten des Kunden ordnungsgemäß auf den Server ihrer Wahl übertragen werden, sofern diese Leistung vom Auftrag des Kunden umfasst ist. Der Kunde hat sich selbst davon zu überzeugen, daß alle Daten vollständig und richtig übertragen wurden. Für alle Veränderungen, die anschließend durch den Kunden selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch 2undmayer ausgeschlossen. Falls der Kunde bereits vor Vertragsbeginn über Speicherplatz und/oder einen Online-Zugang bei einem Anbieter verfügt, ist er allein verpflichtet zu prüfen, ob die entsprechende Nutzung (z.B. für gewerbliche Aktivitäten) bei dem jeweiligen Anbieter rechtmäßig ist. 2undmayer haftet nicht für eine unerlaubte Nutzung durch den Kunden. 2undmayer registriert Domains auf ihren eigenen Namen, um ihren Kunden Kostenvorteile zu verschaffen, die sich aus der Reservierung von Webspace in großem Umfang ergeben. Inhaber der Domains ist gleichwohl der Kunde. 2undmayer erhebt keinerlei Anspruch auf die Rechte an den Domains ihrer Kunden. c) Wartung der Webseiten Wird vom Kunden ein Vertrag zur „technischen Betreuung“ mit 2undmayer abgeschlossen, ist 2undmayer dafür verantwortlich, die Seiten des Kunden in den entsprechenden Zeiträumen zu kontrollieren und gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Änderungen, Erweiterungen und Aktualisierungen der Webseiten sind davon nicht betroffen. Diese Leistungen werden nach Aufwand berechnet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Vertrag aufgeführten von 2undmayer erstellten Seiten vorgenommen werden. Änderungen durch den Kunden selbst sind - sofern sie die Funktionsfähigkeit der Seiten nicht beeinträchtigen - jederzeit möglich. Ausgenommen hiervon sind Änderungen des Quellcodes. Alle Änderungen, die der Kunde an den von 2undmayer erstellten Seiten vornimmt, bedürfen jedoch einer Mitteilung an 2undmayer. d) Verfügbarkeit Grundsätzlich stehen die von 2undmayer im Internet publizierten Präsentationen rund um die Uhr zur Verfügung. 2undmayer haftet jedoch nicht für Leistungseinschränkungen oder Leistungsausfälle, die auf höherer Gewalt oder auf Ereignissen beruhen, die eine Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich des jeweiligen Leitungsproviders sowie Störungen, die im Risikobereich anderer Netzprovider liegen. Ebenso sind 2undmayer und ihre Dienstleister berechtigt, Wartungsarbeiten am Server durchzuführen. Dadurch kann es kurzzeitig zu Betriebsunterbrechungen oder Störungen bei der Zustellung von E-Mails kommen. Derartige Betriebsunterbrechungen oder Störungen bei der E-Mail-Zustellung stellen keine Leistungsstörung dar, die den Kunden zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen berechtigt. e) Anmeldung bei Suchmaschinen Soweit vom Auftrag umfasst, führt 2undmayer eine Anmeldung der Webseiten bei einer von 2undmayer festzulegenden Auswahl von Suchmaschinen (Online-Suchdienste von Internet-Inhalten) durch. Diese Leistungen erbringt 2undmayer nach besten Möglichkeiten einer automatisierten Anmeldung, jedoch ohne Gewähr für die tatsächliche Aufnahme der Webseiten in die betroffenen Suchmaschinen. Über eine Aufnahme und den Zeitpunkt entscheidet naturgemäß alleinig der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine. Dem Kunden ist bekannt, dass von ihm für die Anmeldung angegebene Daten (Stichwörter, Beschreibungen) im Internet übertragen werden und nach der Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind.
§ 7 Haftung a) Allgemeine Haftungsbeschränkung Für Schäden haftet 2undmayer nur dann, wenn sie oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine vertragliche Hauptleistungspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von 2undmayer oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist, oder aufgrund Vorsatzes oder Fahrlässigkeit von 2undmayer oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von 2undmayer auf den Schaden beschränkt, der für sie bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war. In jedem Fall ist die Haftung von 2undmayer beschränkt auf einen Betrag von 500,00 EUR pro Schadensfall. b) Farbabweichungen bei Druckerzeugnissen Für technisch bedingte, insbesondere farbliche Abweichungen zwischen den von 2undmayer erstellten Entwürfen und Druckerzeugnissen oder Farbabweichungen zwischen einzelnen Exemplaren eines Druckerzeugnisses haftet 2undmayer nicht. Vor der Veröffentlichung oder Erteilung des Druckauftrages erhält der Kunde einen Korrekturabzug mit der Bitte um Prüfung und Freigabe. Der Kunde hat diesen Korrekturabzug sorgfältig auf inhaltliche Richtigkeit und auf Schreibfehler durchzusehen. Eventuelle Fehler hat der Kunde 2undmayer unverzüglich mitzuteilen. Nach Druckfreigabe haftet 2undmayer nicht mehr für eventuelle inhaltliche, orthographische oder grammatikalische Fehler. c) Lackschäden an Kraftfahrzeugen 2undmayer haftet ferner nicht für Lackschäden an Kraftfahrzeugen im Zusammenhang mit der Anbringung von Fahrzeugbeschriftungen, es sei denn, sie wären vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.
§ 8 Rechte der Fa. 2undmayer KG bei Zahlungsverzug des Kunden 2undmayer behält sich bei Zahlungsverzug des Kunden das Recht vor, alle Leistungen zu sperren, bis der Kunde alle rückständigen Zahlungen vollständig erbracht hat. Die Pflicht des Kunden, seine vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, besteht auch für die Zeit der Sperrung der Leistungen durch 2undmayer ungekürzt fort.
§ 9 Laufzeit und Kündigung der Verträge zur „technischen Betreuung“ Das Vertragsverhältnis beträgt mindestens 12 Monate und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine von beiden Vertragsparteien das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 2 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund behält sich 2undmayer ausdrücklich vor. Einen Anspruch oder auf die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Rohdateien für Druckerzeugnisse und Webseiten, Photographien, Bildern, Graphiken, Datenbanken, Programmen, Skripten oder Teilen davon oder auf Überlassung derselben besitzt der Kunde bei oder nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht.
§ 10 Erfüllungsort / Gerichtsstand Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist ausnahmslos Saarbrücken. Für alle sich aus den Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Saarbrücken.
§ 11 Ausschließlichkeit und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt 2undmayer nicht an, es sei denn, sie hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn 2undmayer in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sind jederzeit möglich. Sie werden allen Betroffenen per E-Mail angekündigt und sind über diese Seiten zugänglich. Erfolgt kein ausdrücklicher, schriftlicher Widerspruch, gelten die neuen Bedingungen als angenommen.
§ 12 Schriftformerfordernis Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden sowie die Anerkennung der Zahlungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
§ 13 E-Mail-Empfang und –Versand, Verbot und Vertragsstrafe für „Spam“-E-Mails Der Versand von E-Mails über Systeme bzw. Server von 2undmayer, sowie der Versand über Domains, die über 2undmayer registriert sind, ist unzulässig, soweit es sich um einen massenhaften Versand von E-Mails an Empfänger ohne deren Einwilligung handelt und/oder es sich um ein Werbe-E-Mail handelt und eine Einwilligung des Empfängers nicht vorliegt obwohl diese erforderlich ist (insgesamt nachfolgend als„Spam“ bezeichnet). Der Nachweis einer Einwilligung (vgl. § 7 Abs. 2 UWG) des jeweiligen Empfängers obliegt dem Kunden. Kunden ist auch untersagt mittels über andere Anbieter versandte Spam-E-Mails Inhalte zu bewerben, die unter einer über den Anbieter registrierten Domain abrufbar sind oder die beim Anbieter gehostet werden. Dem Kunden ist auch untersagt, über den Webserver mittels Skripten mehr als 500 E-Mails pro Stunde je Webhosting-Paket und/oder sog. „Paidmails“ bzw. E-Mails mit denen ein „Referral-System“ beworben wird, zu versenden. Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Verstoßes gegen §13 a und/oder b zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,- Der Kunde kann die Höhe der von 2undmayer im Einzelfall festzusetzenden Vertragsstrafe gerichtlich überprüfen lassen. Soweit der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist, ist die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen. Bei andauernden Rechtsverstößen gilt insoweit jeder Monat als eigenständiger Verstoß. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt durch die Vertragsstrafe unberührt.
§ 14 Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.




